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Preise

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Ferienwohnung Sonnenblume
bis zu 4 Pers./Tag € 100,-
je weitere Person € 15,-/Tag

Ferienwohnung Mohnblume
bis zu 2 Pers./Tag € 60,-
je weitere Person € 15,-/Tag

Ferienwohnung Kornblume
bis zu 4 Pers./Tag € 90,-
je weitere Person € 15,-/Tag
 
Ferienwohnung Schmetterling
bis zu 4 Pers./Tag € 90,-
je weitere Person € 15,-/Tag
 
 
Endreinigung:
Bei weniger als 5 Übernachtungen erfolgt ein einmaliger Aufschlag von 40 Euro.


 
 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Mitbringen von Haustieren nicht gestattet ist.

Bei Rück- und Anfragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Anreise ab 15:00 Uhr
Abreise bis 10:30 Uhr
 
Bei Abreise bitte die Bettwäsche abziehen und die Ferienwohnung besenrein hinterlassen.
 
Bei Aufenthalt von nur zwei Nächten bitten wir Sie um Mitbringen der Bettwäsche und Handtücher.



Der Gastaufnahmevertrag

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmeantrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers Schadenersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendung.

5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Nach der Rechtssprechung der Gerichte gilt eine Forderung des Gastgebers
 - 90% des vereinbarten Mietpreises bei Übernachtung in einer Ferienwohnung.

7. Außergerichtlicher Gerichtsstand ist der Bestriebsort des Gastgebers.